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Zugunsten Mauretaniens (im Folgenden „Begünstigter“) wird eine Unterstützungsmaßnahme eingerichtet, die aus der Europäischen Friedensfazilität (EFF) finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“).
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die folgenden:
Verstärkung der Kapazitäten der mauretanischen Streitkräfte in Bereichen Land, Luft, See und im medizinischen Bereich zur Gewährleistung der Sicherheit im Land und in der Region;
Unterstützung der Überwachungs- und Abschreckungsmaßnahmen Mauretaniens an Land und auf See sowie militärischer Operationen an den Grenzen im Osten und Süden des Landes und in seiner Meereszone;
besserer Schutz der Zivilbevölkerung;
Beitrag zu Frieden und Stabilität in der Region.
Um die in Absatz 2 genannten Ziele zu erreichen, werden im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme folgende Arten der Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden, finanziert: Mit der Unterstützungsmaßnahme werden auch damit zusammenhängende Lieferungen und Dienstleistungen einschließlich der technischen Ausbildung finanziert, falls dies erforderlich ist.
individuelle Schutzausrüstung für Kombattanten;
medizinische Geräte;
ein Sortiment an multifunktionalen Luftfahrtausrüstungsgegenständen, die für die Bodenabfertigung von Luftfahrzeugen erforderlich sind;
ein Patrouillenboot.
Die Laufzeit der Unterstützungsmaßnahme beträgt 51 Monate ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses.
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Damit das in Absatz 2 genannte Ziel erreicht wird, wird mit der Unterstützungsmaßnahme die folgende Ausrüstung finanziert:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Mit der Unterstützungsmaßnahme werden die folgenden Ziele verfolgt:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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