Erwägungsgrund 1 32025D0170
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung (im Folgenden „Visaerleichterungsabkommen“) trat am 1. März 2011 in Kraft.
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung (im Folgenden „Visaerleichterungsabkommen“) trat am 1. März 2011 in Kraft.