Erwägungsgrund 2 32025D0170
Zweck des Visaerleichterungsabkommens ist es, die Erteilung von Visa für geplante Aufenthalte von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen für Unionsbürger und Staatsbürger Georgiens auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zu erleichtern. Das Visaerleichterungsabkommen trägt dazu bei, die Kontakte zwischen den Menschen zu intensivieren und gemeinsame Werte, darunter die Achtung der Menschenrechte und die demokratischen Grundsätze, zu fördern.