Erwägungsgrund 1 32021D1940
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus zur Erleichterung der Visaerteilung (im Folgenden „Erleichterungsabkommen“) trat am 1. Juli 2020 parallel zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus zur Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (im Folgenden „Rückübernahmeabkommen“) in Kraft.