Erwägungsgrund 7 32025D1734
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Geltungsbeginn dieses Beschlusses an den Geltungsbeginn der Änderungen der Leitlinie (EU) 2022/912 (EZB/2022/8) im Zusammenhang mit der CCP-Kreditfazilität angepasst werden. Dies ist der 6. Oktober 2025 —