Erwägungsgrund 6 32025D1734
Gegebenenfalls sollten die Anforderungen hinsichtlich der Schutzvorkehrungen in Bezug auf finanzielle Solidität und solides Liquiditätsrisikomanagement, einschließlich der entsprechenden ermessensabhängigen Maßnahmen und anwendbaren Sanktionen, in den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den zugelassenen CCPs und den NZBen des Euro-Währungsgebiets zur CCP-Kreditfazilität berücksichtigt werden.