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Gemäß der Leitlinie (EU) 2022/912 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/8) können die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (nachfolgend die „NZBen des Euro-Währungsgebiets“), zentralen Gegenparteien (central counterparties — CCPs) über eine spezielle Krisenfazilität Übernachtkredite gewähren (nachfolgend die „CCP-Kreditfazilität“). Diese zentralen Gegenparteien (CCPs) müssen im Euro-Währungsgebiet ansässig sein und die in der Leitlinie (EU) 2022/912 (EZB/2022/8) festgelegten Zugangsvoraussetzungen erfüllen (nachfolgend die „zugelassenen CCPs“). In Fällen, in denen zugelassene CCPs Innertageskredite am Ende des Tages nicht zurückerstattet haben, können sie Zugang zur CCP-Kreditfazilität erhalten, indem sie einen ausstehenden Innertageskredit automatisch verlängern, ohne dass es einer vorherigen Zustimmungs des EZB-Rates bedarf.
Gemäß Artikel 18.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank können die Europäische Zentralbank (EZB) und die…
Gemäß Artikel 18.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachfolgend die „ESZB-Satzung“) können die…
Zentrale Gegenparteien (central counterparties — im Folgenden „CCPs“) sind Schlüsselkomponenten der globalen Finanzmärkte; sie treten zwischen die Teilnehmer,…
In Bezug auf den Euro als Währung nehmen die Zentralbanken des Eurosystems gemeinsam die Funktion der emittierenden Zentralbank in Bezug auf CCPs wahr. In…
Gemäß Artikel 18.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank können die Europäische Zentralbank (EZB) und die…
Nach Artikel 19.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank kann die EZB von Kreditinstituten, die in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.