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Nach Artikel 19.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank kann die EZB von Kreditinstituten, die in den Mitgliedstaaten niedergelassen sind, deren Währung der Euro ist (Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets), verlangen, Mindestreserven auf Konten bei der EZB und den NZBen des Euro-Währungsgebiets zu unterhalten. Da die Kreditinstitute Konten bei der NZB in ihrem jeweiligen Rechtsraum unterhalten, ist es sachgerecht, diese Mindestreserven ausschließlich auf Konten bei den NZBen zu unterhalten.
die Mindestreserven werden auf in Euro geführten Mindestreservekonten bei den betreffenden NZBen in jedem Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets unterhalten, in…
Gemäß Artikel 18.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank können die Europäische Zentralbank (EZB) und die…
Bezüglich einer Reihe von Aspekten im Zusammenhang mit der Auferlegung einer Mindestreservepflicht sind verstärkte Transparenz und Klarheit erforderlich,…
Gemäß Artikel 18.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachfolgend die „ESZB-Satzung“) können die…
Gemäß Artikel 18.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank können die Europäische Zentralbank (EZB) und die…
Gemäß Artikel 18.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank können die Europäische Zentralbank (EZB) und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.