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Der Standpunkt, der im Namen der Union im Assoziationsrat in Bezug auf die Beschlüsse über die mit der Umsetzung der Phasen 1 und 2 gemäß Anhang XXI-A des Abkommens verknüpfte gegenseitige, weitere Gewährung des Marktzugangs zu vertreten ist, beruht auf den jeweiligen Beschlussentwürfen des Assoziationsrats, die diesem Beschluss in Addenda III und IV beigefügt sind.
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die positive Einschätzung der Umsetzung der Phasen…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Assoziationsrat in Bezug auf die gegenseitige Gewährung des Marktzugangs gemäß Anhang XVI-B des Abkommens zu vertreten…
Da die vorgesehenen Beschlüsse für die Union verbindlich sein werden, ist es zweckmäßig, den im Namen der Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Assoziationsrat in Bezug auf Änderungen des Anhangs XXVI des Abkommens zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines…
Nach der Annahme dieser Beschlüsse des Assoziationsausschusses in der Zusammensetzung „Handel“ nimmt der Assoziationsrat im Einklang mit Artikel 11 Absatz 2 der…
Der im Namen der Union im Assoziationsausschuss zu vertretende Standpunkt in Bezug auf Anhang III Artikel 12 des Abkommens beruht auf dem diesem Beschluss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.