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Am 9. Mai 2025 unterrichtete Moldau die Union gemäß Artikel 407 Absatz 3 des Abkommens darüber, dass nach seiner Ansicht die Annäherung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand der Union im Bereich des Roamings in öffentlichen Mobilfunknetzen vollzogen ist. Am 3. Juni 2025 und am 20. Juni 2025 ergänzte Moldau seine ursprüngliche Mitteilung, nachdem es die verbleibenden Umsetzungsmaßnahmen angenommen hatte.
Gemäß Artikel 407 Absatz 3 des Abkommens unterrichtete Moldau die Union am 9. Mai 2025 darüber, dass es die Annäherung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand…
Gemäß den Artikeln 409 und 451 des Abkommens hat die Union eine Begutachtung vorgenommen und aufgrund dieser Begutachtung befunden, dass Moldau die Annäherung…
Am 7. November 2024 teilte die Ukraine der Union gemäß Anhang XVII Artikel 4 Absatz 2 mit, dass nach ihrer Ansicht die Bedingungen für den Erlass und die…
Moldau hat eine weitere Integration im Hinblick auf den Roamingsektor in der Union sowie eine Aktualisierung des Abkommens durch Aufnahme von Rechtsvorschriften…
Im Laufe des Jahres 2025 fasst der Assoziationsrat einen Beschluss über die weitere gegenseitige Marktöffnung seitens der Union und der Republik Moldau (im…
In Artikel 102 und Artikel 240 des Abkommens ist vorgesehen, dass die Republik Moldau eine Annäherung ihrer Rechtsvorschriften an die EU-Rechtsvorschriften und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.