Erwägungsgrund 5 32025D1736Gemäß Artikel 407 Absatz 3 des Abkommens unterrichtete Moldau die Union am 9. Mai 2025 darüber, dass es die Annäherung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand…
Erwägungsgrund 9 32025D1736Am 9. Mai 2025 unterrichtete Moldau die Union gemäß Artikel 407 Absatz 3 des Abkommens darüber, dass nach seiner Ansicht die Annäherung der Rechtsvorschriften…
Erwägungsgrund 2 32019D0433BESCHLUSS (EU) 2019/433 DES RATES vom 20. Februar 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingerichtet wurde, zu der Aktualisierung des Anhangs XXVIII-A (Regelungen für Finanzdienstleistungen), des Anhangs XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) und des Anhangs XXVIII-D (Regelungen für den internationalen Seeverkehr) des Abkommens zu vertreten ist
In Artikel 102 und Artikel 240 des Abkommens ist vorgesehen, dass die Republik Moldau eine Annäherung ihrer Rechtsvorschriften an die EU-Rechtsvorschriften und…
Erwägungsgrund 2 32019D0433BESCHLUSS (EU) 2019/433 DES RATES vom 20. Februar 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingerichtet wurde, zu der Aktualisierung des Anhangs XXVIII-A (Regelungen für Finanzdienstleistungen), des Anhangs XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) und des Anhangs XXVIII-D (Regelungen für den internationalen Seeverkehr) des Abkommens zu vertreten ist
Die Artikel 85 und 253 des Abkommens sehen vor, dass die Republik Moldau eine Annäherung ihrer Rechtsvorschriften an die EU-Rechtsvorschriften und…
Erwägungsgrund 2 32019D0433BESCHLUSS (EU) 2019/433 DES RATES vom 20. Februar 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingerichtet wurde, zu der Aktualisierung des Anhangs XXVIII-A (Regelungen für Finanzdienstleistungen), des Anhangs XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) und des Anhangs XXVIII-D (Regelungen für den internationalen Seeverkehr) des Abkommens zu vertreten ist
In Artikel 61 und Artikel 249 des Abkommens ist vorgesehen, dass die Republik Moldau eine Annäherung ihrer Rechtsvorschriften an die in Anhang XXVIII-A…
Erwägungsgrund 7 32023D2096BESCHLUSS (EU) 2023/2096 DES RATES vom 28. September 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die Änderung von Anhang XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) und Anhang XXVIII-C (Regelungen für Post- und Kurierdienste) dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Moldau hat eine weitere Integration im Hinblick auf den Roamingsektor in der Union sowie eine Aktualisierung des Abkommens durch Aufnahme von Rechtsvorschriften…