Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Laufe des Jahres 2025 fasst der Assoziationsrat einen Beschluss über die weitere gegenseitige Marktöffnung seitens der Union und der Republik Moldau (im Folgenden „Moldau“) für das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen und über die Änderung des Anhangs XXVIII-B des Abkommens.
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Laufe des Jahres 2025 in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen…
Daher sollte der Assoziationsrat gemäß Artikel 452 Absatz 2 des Abkommens einen Beschluss über die gegenseitige Gewährung einer weiteren Marktöffnung für das…
Mit dem Beschluss Nr. 1/2023 des Assoziationsausschusses EU-Republik Moldau in der Zusammensetzung „Handel“ wurde Anhang XXVIII-B (Regelungen für…
Auf dieser Grundlage sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass die notwendigen Maßnahmen durchgeführt wurden und durchgesetzt werden, weshalb der…
Moldau hat eine weitere Integration in den Binnenmarkt der Union in Bezug auf das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union beantragt. Als ersten…
Es ist daher zweckmäßig, den im Assoziationsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss des Assoziationsrates zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.