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Zu den Aufgaben und Befugnissen der Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 59 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates und Artikel 78 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2024/1788 des Europäischen Parlaments und des Rates gehört die Entscheidung darüber, inwieweit Übertragungs- oder Fernleitungsnetzbetreiber, die RRMs sind, die Kosten, die durch die Zahlung der von den Netznutzern an die Agentur zu entrichtenden Gebühren entstehen, über Netztarife decken können.
Die Regulierungsbehörden sind befugt, erforderlichenfalls von den Übertragungsnetz- und Verteilernetzbetreibern zu verlangen, die in Artikel 59 der vorliegenden…
Übertragen die Mitgliedstaaten anderen zuständigen Behörden als den nationalen Regulierungsbehörden einige der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schutz der…
die Aufgaben und Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Kommission in Bezug auf die Funktionen des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters nach der…
Die Regulierungsbehörden sollten die Kosten, die den Netzbetreibern bei der Anwendung dieser Verordnung tatsächlich entstehen, in angemessenem Umfang…
Die Regulierungsbehörden sollten die Kosten, die den Netzbetreibern bei der Anwendung dieser Verordnung tatsächlich entstanden sind, in angemessenem Umfang…
Die Regulierungsbehörden sollten die Kosten, die den Netzbetreibern bei der Anwendung dieser Verordnung tatsächlich entstanden sind, in angemessenem Umfang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.