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Gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2019/942 muss die Kommission die Höhe der Gebühren regelmäßig überprüfen. Dies sollte zusammen mit den Leistungsbewertungen der Agentur gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2019/942 erfolgen. Dieses Erfordernis hindert die Kommission nicht daran, das Gebührensystem auch unabhängig von diesen Bewertungen zu überarbeiten.
Die Kommission unterzieht diese Verordnung ebenfalls einer ständigen Überprüfung und berücksichtigt dabei alle maßgeblichen Informationen, die im Zusammenhang…
In Artikel 32 der Verordnung (EU) 2019/942 sind der Anwendungsbereich und die Grundprinzipien des Gebührensystems festgelegt, und der Kommission wurde in diesem…
Gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2019/942 gibt die Kommission eine Stellungnahme zum Entwurf des Programmplanungsdokuments der Agentur ab, einschließlich…
Auch die Verordnung (EU) 2019/942 wurde geändert, um den in der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 eingeführten Änderungen Rechnung zu tragen. Insbesondere sollten…
Darüber hinaus sollten die Gebühren gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2019/942 in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der maßgeblichen kostenwirksam…
Folgender Artikel wird eingefügt: Bis 2019 unterzieht die Kommission den Rechtsrahmen für die im Zusammenhang mit Human- und Tierarzneimitteln an die Agentur zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.