Erwägungsgrund 31 32024R2803
Gegebenenfalls sollte die Vergabe von Aufträgen über Flugsicherungsdienste im Einklang mit der Richtlinie 2014/24/EU, der Richtlinie 2014/25/EU, den Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz sowie den anwendbaren Bestimmungen des Vertrags, insbesondere den Bestimmungen des Vertrags über die Dienstleistungsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit, erfolgen. Die Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von Diensten sollten so gestaltet sein, dass die wirksame Teilnahme konkurrierender Anbieter an diesen Verfahren, auch durch regelmäßige Neuaufrufe zum Wettbewerb, ermöglicht wird.