Erwägungsgrund 3 32025D1780
Nach Artikel 19 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 hat die Kommission mit Unterstützung des Leistungsüberprüfungsgremiums den Entwurf des Netzleistungsplans anhand der Kriterien in Anhang V jener Durchführungsverordnung bewertet. Diese Bewertung hat ergeben, dass der Netzleistungsplanentwurf jene Kriterien erfüllt.