Erwägungsgrund 4 32025D1780
Daher sollte die Kommission den Netzleistungsplan für den RP4, in der vom Netzmanager erstellten und der Kommission am 6. Dezember 2024 vorgelegten Fassung annehmen —
Daher sollte die Kommission den Netzleistungsplan für den RP4, in der vom Netzmanager erstellten und der Kommission am 6. Dezember 2024 vorgelegten Fassung annehmen —