Erwägungsgrund 1 32025D1815
Mit Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/2803 wird ein unabhängiger und unparteiischer beratender Leistungsüberprüfungsausschuss (Performance Review Board, PRB) eingesetzt. Seine Aufgabe besteht darin, die Kommission bei der Umsetzung des Leistungssystems und der Gebührenregelung zu unterstützen, Anleitungsmaterial zur Unterstützung der nationalen Aufsichtsbehörden herauszugeben und diese Behörden auf Anfrage bei der Umsetzung dieser Systeme und Regelungen zu unterstützen.