Erwägungsgrund 8 32026D0768Beschluss (GASP) 2026/768 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 24. März 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/2012 (EUNAVFOR MED IRINI/2/2026)
Der Beschluss (GASP) 2025/2012 sollte aufgehoben werden —
Art. 2 32025D1880Der Beschluss (GASP) 2024/2181 wird aufgehoben.
Erwägungsgrund 9 32026D0236Beschluss (GASP) 2026/236 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 27. Januar 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte für die Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/1398 (EUTM Somalia/1/2026)
Der Beschluss (GASP) 2025/1398 sollte aufgehoben werden —
Art. 2 32025D2010Beschluss (GASP) 2025/2010 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 25. September 2025 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/2192 (EUTM RCA/1/2025)
Der Beschluss (GASP) 2024/2192 wird aufgehoben.
Art. 2 32026D0768Beschluss (GASP) 2026/768 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 24. März 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/2012 (EUNAVFOR MED IRINI/2/2026)
Der Beschluss (GASP) 2025/2012 wird aufgehoben.
Art. 2 32026D0236Beschluss (GASP) 2026/236 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 27. Januar 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte für die Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/1398 (EUTM Somalia/1/2026)
Der Beschluss (GASP) 2025/1398 wird aufgehoben.