Art. 2 32025D1884Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 104 des Abkommens eingesetzten WPA-Rat im Hinblick auf den Beschluss über die Mitarbeit im…
Art. 3 32025D1884Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 106 des Abkommens eingesetzten Ausschuss hoher Beamter im Hinblick auf den Beschluss über die…
Erwägungsgrund 4 32025D1884Nach Artikel 108 Absatz 4 des Abkommens gibt sich der WPA-Beratungsausschuss im Einvernehmen mit dem Ausschuss hoher Beamter eine Geschäftsordnung.
Art. 1 32020D1113BESCHLUSS (EU) 2020/1113 DES RATES vom 20. Juli 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im durch das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme der Geschäftsordnung des WPA-Ausschusses zu vertreten ist
Der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des WPA-Ausschusses zur Festlegung seiner Geschäftsordnung .
Erwägungsgrund 4 32016D0202BESCHLUSS (EU) 2016/202 DES RATES vom 12. Februar 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits eingerichteten WPA-Ausschusses hinsichtlich der Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkts
Die Union sollte den Standpunkt festlegen, den sie hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des WPA-Ausschusses vertritt —