Erwägungsgrund 1 32020D1113
Das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union und ihren Mitgliedstaaten am 28. Juli 2016 unterzeichnet. Es wird zwischen der Union einerseits und Ghana andererseits seit dem 15. Dezember 2016 vorläufig angewandt.