Erwägungsgrund 3 32025D1896
Mit der Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurden Bestimmungen zur Stärkung der Prävention der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet und offline und des Schutzes ihrer Opfer eingeführt. Diese Richtlinie gilt zusätzlich zur Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, in der der besondere Unterstützungs- und Schutzbedarf von Opfern im Kindesalter anerkannt wird. Gemäß der Richtlinie 2011/93/EU treffen die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen, wie Ausbildung und Schulungen, um der Nachfrage, die jegliche Form der sexuellen Ausbeutung von Kindern begünstigt, entgegenzuwirken und diese zu verringern. Zudem treffen die Mitgliedstaaten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen Akteuren, geeignete Maßnahmen — auch über das Internet —, wie beispielsweise Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen, Forschungs- und Schulungsprogramme, um zu sensibilisieren und das Risiko, dass Kinder Opfer sexuellen Missbrauchs oder sexueller Ausbeutung werden, zu verringern. Die Mitgliedstaaten fördern ferner die regelmäßige Schulung von Beamten, bei denen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie mit Opfern sexuellen Missbrauchs oder sexueller Ausbeutung im Kindesalter in Kontakt kommen, auch der an vorderster Front tätigen Polizeibeamten, damit sie wissen, wie Opfer und potenzielle Opfer sexuellen Missbrauchs oder sexueller Ausbeutung im Kindesalter im Internet und offline zu erkennen sind und wie mit ihnen umzugehen ist.