Erwägungsgrund 4 32025D1896
Die von der Kommission durchgeführte Überwachung der Umsetzung der Richtlinie 2011/93/EU hat gezeigt, dass die Bemühungen, die von den Mitgliedstaaten zur Verhinderung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet und offline unternommen werden, häufig nicht aufeinander abgestimmt sind und ihre Wirksamkeit unklar ist. Dies betrifft u. a. die Einführung von präventiven Interventionsprogrammen oder -maßnahmen in allen Phasen der Prävention sowie die auf Straftäter und Personen, die befürchten, dass sie eine Straftat begehen könnten, und die auf Kinder und deren Umfeld ausgerichtete Prävention. Auch die Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind unzulänglich. Darüber hinaus fehlt häufig ein koordiniertes Konzept für den Schutz von Kindern vor Gewalt in jeder Form, einschließlich des sexuellen Missbrauchs.