Erwägungsgrund 2 32025D1941
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 durch den Rat sollten die darin genannten restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2026 verlängert und der Eintrag zu einer Person von der im Anhang des genannten Beschlusses enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden.