Erwägungsgrund 3 32025D1957
Nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Union im Rahmen ihrer autonomen Handelsmaßnahmen am 18. Juli 2022 einseitige Maßnahmen zur Handelsliberalisierung gegenüber der Republik Moldau angenommen, die 2023 und 2024 verlängert wurden. Nach dem Auslaufen der autonomen Handelsmaßnahmen am 24. Juli 2025 einigten sich die Vertragsparteien im Zuge von Gesprächen darauf, den Zollabbau auszuweiten und die Republik Moldau bei der Angleichung an den Besitzstand der Union, die ein wichtiger Teil der Beitrittsverhandlungen der Republik Moldau mit der Union ist, zu unterstützen.