Erwägungsgrund 2 32025D1964
Das Abkommen sieht die Übermittlung von PNR-Daten durch Fluggesellschaften aus der Union an Norwegen unter uneingeschränkter Achtung der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte vor, insbesondere des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens und des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten gemäß Artikel 7 bzw. Artikel 8 der Charta. Das Abkommen enthält insbesondere angemessene Garantien für den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen des Abkommens übermittelt werden.