Erwägungsgrund 1 32025D1976
Am 21. Mai 2003 hat die Kommission eine Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) — Vorschlag für einen EU-Aktionsplan“ angenommen, mit dem Ziel, einen Beitrag zu den weltweiten Bemühungen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels zu leisten. Am 13. Oktober 2003 hat der Rat seine Schlussfolgerungen zu dem FLEGT-Aktionsplan (im Folgenden „Aktionsplan“) angenommen und am 11. Juli 2005 hat das Europäische Parlament seine Entschließung zum Aktionsplan verabschiedet.