Erwägungsgrund 4 32025D0643BESCHLUSS (EU) 2025/643 DES RATES vom 24. März 2025 über den Abschluss des Protokolls (2024-2029) zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde im Namen der Europäischen Union
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission die Notifikation gemäß Artikel 18 des Protokolls vornehmen.
Erwägungsgrund 4 32025D0961BESCHLUSS (EU) 2025/961 DES RATES vom 12. Mai 2025 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2024-2029)
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission die Notifizierung gemäß Artikel 20 des Protokolls vornehmen.
Erwägungsgrund 4 32025D0633BESCHLUSS (EU) 2025/633 DES RATES vom 24. März 2025 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik Bangladesch über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission die Notifikationen gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Abkommens vornehmen —
Erwägungsgrund 8 32025D0851BESCHLUSS (EU) 2025/851 DES RATES vom 14. April 2025 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen
Gemäß den Verträgen sollte die Kommission die in Artikel 31 des Abkommens vorgesehenen Notifizierungen vornehmen —
Erwägungsgrund 6 32025D0479BESCHLUSS (EU) 2025/479 DES RATES vom 18. Februar 2025 über den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Serbien über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Serbien durchgeführt werden
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission die in Artikel 22 Absatz 1 der Vereinbarung vorgesehene Notifikation vornehmen —
Erwägungsgrund 8 32026D1950BESCHLUSS (EU) 2026/1950 DES RATES vom 10. Juli 2026 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Haschemitischen Königreichs Jordanien an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Gemäß den Verträgen sollte die Kommission die im Abkommen vorgesehene Notifikation vornehmen —