Erwägungsgrund 11 32026D1522BESCHLUSS (EU) 2026/1522 DES RATES vom 4. Juni 2026 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden der Libanesischen Republik
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission die in Artikel 29 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation vornehmen —
Erwägungsgrund 11 32025D0866BESCHLUSS (EU) 2025/866 DES RATES vom 14. April 2025 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden Bosniens und Herzegowinas
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission, die in Artikel 29 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation vornehmen —
Erwägungsgrund 4 32025D0633BESCHLUSS (EU) 2025/633 DES RATES vom 24. März 2025 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik Bangladesch über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission die Notifikationen gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Abkommens vornehmen —
Erwägungsgrund 9 32026D0226BESCHLUSS (EU) 2026/226 DES RATES vom 15. Juli 2025 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr vom 29. Juni 2022
Gemäß den Verträgen sollte die Kommission die in Artikel 2 Absatz 1 des Änderungsabkommens vorgesehene Notifikation vornehmen —
Erwägungsgrund 4 32025D0643BESCHLUSS (EU) 2025/643 DES RATES vom 24. März 2025 über den Abschluss des Protokolls (2024-2029) zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde im Namen der Europäischen Union
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission die Notifikation gemäß Artikel 18 des Protokolls vornehmen.
Erwägungsgrund 4 32025D0961BESCHLUSS (EU) 2025/961 DES RATES vom 12. Mai 2025 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2024-2029)
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission die Notifizierung gemäß Artikel 20 des Protokolls vornehmen.