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Es ist angezeigt, fünf Kredit- oder Finanzinstitute in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufzunehmen, für die ein Transaktionsverbot gilt. Das Transaktionsverbot gilt für bestimmte russische Kredit- oder Finanzinstitute oder andere Organisationen, die Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr nutzen, sowie russische Tochterunternehmen von Kredit- oder Finanzinstituten aus Drittländern, die für das russische Finanz- und Bankensystem von Bedeutung sind und entweder große und wichtige regionale Banken sind, die regionale und föderale Finanztransaktionen und Geschäftstätigkeiten erleichtern, oder Banken, die bedeutende grenzüberschreitende Zahlungen erleichtern, wodurch die russische Wirtschaft und Industrie gestärkt werden, oder Banken, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine durch ihre Tätigkeit in den besetzten Gebieten der Ukraine untergraben, oder Banken, gegen die bereits von der Union oder von Partnerländern restriktive Maßnahmen verhängt wurden. Parallel dazu ist es ferner angezeigt, Ausnahmen hinzuzufügen, die erforderlich sind für humanitäre Zwecke, für die Ausfuhr, den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Beförderung von pharmazeutischen, medizinischen oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Lebensmitteln, um den Zugang zu Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren in einem Mitgliedstaat zu gewährleisten, sowie für die Anerkennung oder Vollstreckung eines in einem Mitgliedstaat ergangenen Urteils oder Schiedsspruchs, für die Entgegennahme von Zahlungen, die von den von der russischen Regierung kontrollierten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgrund von vor dem 15. Mai 2022 geschlossenen Verträgen geschuldet werden und für die Umsetzung bestimmter gemäß dem Beschluss 2014/145/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 erteilter Genehmigungen und für ethnische Minderheiten der Mitgliedstaaten in Russland. Diese Ausnahmen und die Ausnahmeregelung gelten unbeschadet des Verbots für Betreiber in der Union, Nachrichtenübermittlungsdienste für die in Anhang VIII des genannten Beschlusses aufgeführten Organisationen zu erbringen.
Es ist angezeigt, 20 Kredit- oder Finanzinstitute in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufzunehmen, für die ein…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 werden fünf Kredit- oder Finanzinstitute in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen…
Es ist gerechtfertigt, das bestehende Verbot der Erbringung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr für bestimmte russische…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 wird das bestehende Verbot der Erbringung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr für…
Es ist angebracht, die restriktiven Maßnahmen in Bezug auf die Erbringung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr auf bestimmte…
Es ist angezeigt, das Transaktionsverbot auszuweiten, das für juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen gilt, die mit dem System für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.