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Es ist angezeigt, die bestehende Ausnahmeregelung für Zahlungen, die eine Entschädigung oder eine Leistung darstellen, die nach Eintritt eines Risikos gewährt wird, auf zwei bereits gelistete Versicherungsgesellschaften auszuweiten.
eine Aufsichtsbehörde festgestellt hat, dass zwei oder mehr Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen gemäß Artikel 212 Absatz 3 eine Gruppe bilden, da…
Es ist ferner angezeigt, eine den Abzug von Investitionen betreffende bestehende Ausnahme auf drei weitere in der Liste aufgeführte Personen auszuweiten, eine…
Ausnahmeregelungen können kleinen Versicherungsgesellschaften wie folgt gewährt werden:
Es wird folgender Absatz 2a eingefügt: „2a. Die NZBen können Versicherungsgesellschaften Ausnahmeregelungen zu den Berichtspflichten aus Artikel 3 Absatz 1 nach…
In Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt: „d) eine Aufsichtsbehörde festgestellt hat, dass zwei oder mehr Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen…
Es empfiehlt sich, bestimmte Unternehmen, die Versicherungsleistungen anbieten, aufgrund ihrer Größe, ihres Rechtsstatus, ihres — durch eine enge Verbindung zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.