Erwägungsgrund 4 32026R0511VERORDNUNG (EU) 2026/511 DES RATES vom 23. April 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/504 wird die bestehende Ausnahme für Zahlungen, die eine Entschädigung oder eine Versicherungsleistung für das Eintreten eines…
Erwägungsgrund 7 32025D2036BESCHLUSS (GASP) 2025/2036 DES RATES vom 23. Oktober 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Es ist angezeigt, die bestehende Ausnahmeregelung für Zahlungen, die eine Entschädigung oder eine Leistung darstellen, die nach Eintritt eines Risikos gewährt…
Erwägungsgrund 8 32023D2871BESCHLUSS (GASP) 2023/2871 DES RATES vom 18. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Des Weiteren ist es angezeigt, eine Verlängerung der Frist für die bereits geltende Ausnahmeregelung, wonach die Abwicklung von Zahlungen durch die Jewish…
Erwägungsgrund 4 32025R2037VERORDNUNG (EU) 2025/2037 DES RATES vom 23. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2036 wird auch die bestehende Ausnahmeregelung für Zahlungen, die eine Entschädigung oder eine Leistung darstellen, die nach…
Erwägungsgrund 5 32024R2897VERORDNUNG (EU) 2024/2897 DES RATES vom 18. November 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
Außerdem sollten die Kriterien für die Aufnahme in die Liste geändert und gezielte Ausnahmen vorgesehen werden.
Erwägungsgrund 6 32023R2873VERORDNUNG (EU) 2023/2873 DES RATES vom 18. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/2871 wird auch eine Verlängerung der Frist für die bereits geltende Ausnahmeregelung, wonach die Abwicklung von Zahlungen durch…