Erwägungsgrund 11 32025D2040
Um die Einnahmen von Belarus weiter zu verringern, ist es angezeigt, das Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der Verbringung bestimmter Gegenstände, die Belarus die Diversifizierung seiner Einnahmequellen ermöglichen, auf alle azyklischen Kohlenwasserstoffe auszuweiten.