Beschluss (EU) 2025/2047 des Rates vom 29. September 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Aufnahme eines neu erlassenen Rechtsakts der Union in Anhang 2 des Windsor-Rahmens zu vertretenden Standpunkts
Die Verordnung (EU) 2024/3015 des Europäischen Parlaments und des Rates ist ein neu erlassener Rechtsakt der Union, der in den Anwendungsbereich des Windsor-Rahmens fällt und in Anhang 2 des Windsor-Rahmens aufgenommen werden sollte. Dies gilt nicht für Artikel 36 der genannten Verordnung.
Erwägungsgrund 3 32025D2047
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