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Anhand des Zwischenziels wird die Emissionsreduktionskurve der aggregierten Portfolios der Unternehmensanleihen, die vom Eurosystem im Rahmen des CSPP und des PEPP gehalten werden, intern überwacht werden. Werden Abweichungen vom angestrebten Dekarbonisierungszielpfad festgestellt, wird der EZB-Rat im Einzelfall prüfen, ob Abhilfemaßnahmen erforderlich sind, wobei er die Ursachen und Auswirkungen der festgestellten Abweichungen berücksichtigt und darauf achtet, dass etwaige Abhilfemaßnahmen verhältnismäßig sind und soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist.
Wenn die gewichtete durchschnittliche Treibhausgasemissionsintensität der vom Eurosystem im Rahmen des CSPP und des PEPP gehaltenen aggregierten Bestände an…
Im Beschluss (EU) 2016/948 (EZB/2016/16) wird folgender Artikel 4b eingefügt: Rahmenwerk für Zwischenziele zur Emissionsreduktion 1. Das Eurosystem prüft…
Im Mai 2024 beschloss der EZB-Rat, für die aggregierten Portfolios der Unternehmensanleihen, die vom Eurosystem im Rahmen des CSPP und des PEPP gehalten werden,…
Am 9. September 2022 erließ der EZB-Rat den Beschluss (EU) 2022/1613 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/29) , mit dem der Beschluss (EU) 2016/948 der…
Das Rahmenwerk für Zwischenziele zur Emissionsreduktion orientiert sich an Elementen der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates und…
Dementsprechend hat der EZB-Rat am 6. August 2024 beschlossen, die für Wertpapierleihgeschäfte mit vom Eurosystem im Rahmen des CSPP und des PEPP gehaltenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.