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Das Rahmenwerk für Zwischenziele zur Emissionsreduktion orientiert sich an Elementen der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission . Allerdings gehören die vom Eurosystem im Rahmen des CSPP und des PEPP gehaltenen Portfolios an Unternehmensanleihen zu den Instrumenten, mit denen die Geldpolitik durchgeführt wird. Zudem werden diese Programme vollständig eingestellt, sodass seit Anfang 2025 keine weiteren Reinvestitionen oder Ankäufe mehr erwartet werden. Damit das Rahmenwerk seine Wirkung entfalten kann, weicht es daher in bestimmten Aspekten notwendigerweise von den Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 ab, in der Referenzwerte festgelegt werden, die im Allgemeinen regelmäßig neu gewichtet werden und eine im Zeitverlauf weitgehend stabile Anzahl von Bestandteilen aufweisen.
Im Beschluss (EU) 2016/948 (EZB/2016/16) wird folgender Artikel 4b eingefügt: Rahmenwerk für Zwischenziele zur Emissionsreduktion 1. Das Eurosystem prüft…
Im Mai 2024 beschloss der EZB-Rat, für die aggregierten Portfolios der Unternehmensanleihen, die vom Eurosystem im Rahmen des CSPP und des PEPP gehalten werden,…
Das Eurosystem prüft jährlich, ob der gewichtete Durchschnitt der selbst gemeldeten Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionsintensität der aggregierten…
Am 9. September 2022 erließ der EZB-Rat den Beschluss (EU) 2022/1613 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/29) , mit dem der Beschluss (EU) 2016/948 der…
Anhand des Zwischenziels wird die Emissionsreduktionskurve der aggregierten Portfolios der Unternehmensanleihen, die vom Eurosystem im Rahmen des CSPP und des…
Um das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts zugunsten der Anleger sicherzustellen, das Funktionieren des Binnenmarktes weiter zu verbessern und ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.