Art. 2 32025D2057Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Erwägungsgrund 7 32025D2324BESCHLUSS (EU) 2025/2324 DES RATES vom 13. November 2025 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Parteien zum Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds, zur Festlegung der Obergrenze des Jahresbeitrags für 2027, des Jahresbeitrags für 2026, der Höhe der ersten Tranche des Beitrags für 2026 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2028 und 2029
Um eine möglichst rasche Anwendung der in dem vorliegenden Beschluss vorgesehenen Maßnahmen zu ermöglichen, sollte dieser Beschluss am Tag seiner…
Erwägungsgrund 6 32025D0046BESCHLUSS (EU) 2025/46 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2025 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter für eine neue Amtszeit
Um eine möglichst rasche Anwendung der in dem vorliegenden Beschluss vorgesehenen Maßnahmen zu ermöglichen, sollte dieser Beschluss am Tag nach seiner…
Erwägungsgrund 6 32025D2142BESCHLUSS (EU) 2025/2142 DES RATES vom 21. Oktober 2025 über die von den Vertragsparteien als dritte Tranche für das Jahr 2025 zu zahlenden finanziellen Beiträge zum Europäischen Entwicklungsfonds
Um eine möglichst rasche Anwendung der in dem vorliegenden Beschluss vorgesehenen Maßnahmen zu ermöglichen, sollte dieser Beschluss am Tag seiner…
Art. 2 32025D0887BESCHLUSS (GASP) 2025/887 DES RATES vom 12. Mai 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/797 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32025D1547BESCHLUSS (GASP) 2025/1547 DES RATES vom 25. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.