Art. 2 32025D2207BESCHLUSS (GASP) 2025/2207 DES RATES vom 27. Oktober 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32025D0700BESCHLUSS (GASP) 2025/700 DES RATES vom 7. April 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
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Art. 2 32025D2617BESCHLUSS (GASP) 2025/2617 DES RATES vom 18. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
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Art. 2 32025D1070BESCHLUSS (GASP) 2025/1070 DES RATES vom 26. Mai 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/1484 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland
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Art. 2 32025D0377BESCHLUSS (GASP) 2025/377 DES RATES vom 24. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
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Art. 2 32025D0824BESCHLUSS (GASP) 2025/824 DES RATES vom 25. April 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/891 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren
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