Erwägungsgrund 2 32025D2057
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Übereinkommens fasst der Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (im Folgenden der „Rat der Mitglieder“) Beschlüsse, durch die das Übereinkommen geändert wird.
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Übereinkommens fasst der Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (im Folgenden der „Rat der Mitglieder“) Beschlüsse, durch die das Übereinkommen geändert wird.