Erwägungsgrund 2 32025D2065
Nach Artikel 88 Absatz 4 des Abkommens kann der OAKPS-EU-Ministerrat politische Leitlinien annehmen und Beschlüsse fassen, die bestimmte für die Durchführung des Abkommens erforderliche Aspekte betreffen.
Nach Artikel 88 Absatz 4 des Abkommens kann der OAKPS-EU-Ministerrat politische Leitlinien annehmen und Beschlüsse fassen, die bestimmte für die Durchführung des Abkommens erforderliche Aspekte betreffen.