Erwägungsgrund 1 32025D2065
Das Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten andererseits („Samoa-Abkommen“ — im Folgenden „Abkommen“) wurde am 15. November 2023 gemäß dem Beschluss (EU) 2023/2861 des Rates unterzeichnet und wird seit dem 1. Januar 2024 vorläufig angewandt.