Beschluss (EU) 2025/2066 des Rates vom 29. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union im OAKPS-EU-Ministerrat, im Afrika-EU-Ministerrat, im Karibik-EU-Ministerrat, im Pazifik-EU-Ministerrat, im OAKPS-EU-Ausschuss auf Ebene Hoher Beamter oder auf Botschafterebene, im Gemeinsamen Ausschuss Afrika-EU, im Gemeinsamen Ausschuss Karibik-EU und im Gemeinsamen Ausschuss Pazifik-EU in Bezug auf die Annahme ihrer Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkt
Die Aufgaben des OAKPS-EU-Ministerrates, der einzelnen regionalen Ministerräte, des OAKPS-EU-Ausschusses Hoher Beamter auf Botschafterebene und der einzelnen regionalen Gemeinsamen Ausschüsse (im Folgenden „Gemeinsame Organe“) sind in Artikel 88 Absatz 4, Artikel 92 Absatz 2, Artikel 89 Absatz 2 bzw. Artikel 93 Absatz 3 des Abkommens festgelegt.
Erwägungsgrund 3 32025D2066
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