Art. 2 32015D0060BESCHLUSS (EU, Euratom) 2015/60 DES RATES UND DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2014 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme von Beschlüssen des Assoziationsrates betreffend die Geschäftsordnungen des Assoziationsrates, des Assoziationsausschusses und der Unterausschüsse, die Einsetzung von zwei Unterausschüssen und die Übertragung bestimmter Befugnisse des Assoziationsrates auf den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkt
Der Vorsitz im Assoziationsrat wird für die Union vom Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik im Einklang mit seinen Aufgaben gemäß den…
Art. 2 32015D0055BESCHLUSS (EU, Euratom) 2015/55 DES RATES UND DER KOMMISSION vom 17. November 2014 zur Festlegung des von der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Beschlüsse des Assoziationsrats über die Geschäftsordnungen des Assoziationsrates, des Assoziationsausschusses und der Unterausschüsse sowie die Einsetzung zweier Unterausschüsse und die Übertragung bestimmter Befugnisse des Assoziationsrates auf den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkts
Der Vorsitz im Assoziationsrat wird für die Union vom Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik in seiner Eigenschaft als Präsident des Rates…
Art. 2 32015D0054BESCHLUSS (EU, Euratom) 2015/54 DES RATES UND DER KOMMISSION vom 17. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme von Beschlüssen des Assoziationsrates betreffend die Geschäftsordnungen des Assoziationsrates und des Assoziationsausschusses und der Unterausschüsse, die Einsetzung von zwei Unterausschüssen und die Übertragung bestimmter Befugnisse des Assoziationsrates auf den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkt
Der Vorsitz im Assoziationsrat wird für die Union vom Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik in seiner Eigenschaft als Präsident des Rates…
Art. 3 Abs. 2 32015D0998BESCHLUSS (EU) 2015/998 DES RATES UND DER KOMMISSION vom 21. April 2015 über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits
Der Vorsitz im Stabilitäts- und Assoziationsrat wird für die Union vom Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik entsprechend seinen Aufgaben…
Art. 2 Abs. 2 32009D0989BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 17. November 2009 über den Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (2009/989/EG, Euratom)
Der Präsident des Rates führt den Vorsitz im Kooperationsrat und vertritt den Standpunkt der Gemeinschaft. Ein Vertreter der Kommission führt den Vorsitz im…
Art. 3 Abs. 1 32016D0342BESCHLUSS (EU) 2016/342 DES RATES vom 12. Februar 2016 über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits im Namen der Union
Der Vorsitz im Stabilitäts- und Assoziationsrat wird aufseiten der Union vom Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik im Einklang mit seinen…