Beschluss (EU) 2025/2066 des Rates vom 29. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union im OAKPS-EU-Ministerrat, im Afrika-EU-Ministerrat, im Karibik-EU-Ministerrat, im Pazifik-EU-Ministerrat, im OAKPS-EU-Ausschuss auf Ebene Hoher Beamter oder auf Botschafterebene, im Gemeinsamen Ausschuss Afrika-EU, im Gemeinsamen Ausschuss Karibik-EU und im Gemeinsamen Ausschuss Pazifik-EU in Bezug auf die Annahme ihrer Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkt
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 98 Absatz 2 am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem die Union und ihre Mitgliedstaaten und mindestens zwei Drittel der OAKPS-Mitglieder ihre hierfür erforderlichen internen Verfahren abgeschlossen und ihre Urkunden hinterlegt haben, mit denen sie ihre Zustimmung, gebunden zu sein, ausdrücken.
Erwägungsgrund 2 32025D2066
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