Erwägungsgrund 6 32019D2208Der Standpunkt der Union im WPA-Ausschuss sollte daher auf dem beigefügten Beschlussentwurf beruhen —
Erwägungsgrund 6 32022D1851BESCHLUSS (EU) 2022/1851 DES RATES vom 29. September 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss im Zusammenhang mit der geplanten Annahme eines Beschlusses über die Einsetzung einer Facharbeitsgruppe für Entwicklungszusammenarbeit zu vertreten ist
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen Ausschuss sollte daher auf dem beigefügten Beschlussentwurf beruhen —
Erwägungsgrund 12 32024D2586BESCHLUSS (EU) 2024/2586 DES RATES vom 23. September 2024 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union auf der 16. Generalversammlung der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu vertretenden Standpunkts
Die vorgeschlagenen Beschlüsse stehen mit dem Recht und den strategischen Zielen der Union im Einklang und sollten daher von der Union unterstützt werden.
Erwägungsgrund 6 32019D1178BESCHLUSS (EU) 2019/1178 DES RATES vom 8. Juli 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik San Marino andererseits eingesetzten Kooperationsausschuss zu den geltenden Vorschriften über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und die Regelung der Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen zu vertreten ist
Der von der Union im Kooperationsausschuss zu vertretenden Standpunkt sollte daher auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 10 32025D2023BESCHLUSS (EU) 2025/2023 DES RATES vom 2. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Änderung des Protokolls Nr. 4 zum genannten Abkommen über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist
Daher sollte der von der Union im Assoziationsrat zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf des Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 11 32024D1669BESCHLUSS (EU) 2024/1669 DES RATES vom 22. April 2024 über den im Namen der Europäischen Union in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Änderungen der Geschäftsordnung des Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der von der Union im Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf den beigefügten Änderungsentwürfen zur Geschäftsordnung des Ausschusses beruhen.