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Zu diesem Zweck sollten Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der direkten Steuern mit Norwegen aufgenommen werden, mit dem der Anwendungsbereich des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten und Norwegen erweitert würde, indem der Informationsaustausch gemäß Artikel 8 Absatz 1 und den Artikeln 8a und 8ab der Richtlinie 2011/16/EU abgedeckt würde.
Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Union Verhandlungen über ein Abkommen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der direkten…
Die Verhandlungen sollten auch darauf abzielen, den Anwendungsbereich der Amtshilfe bei der Steuerbeitreibung zwischen den Mitgliedstaaten und Norwegen…
Wie der Europäische Rat in seiner Aufforderung betont hat, ist es angebracht, die bereits in Artikel 8 Absatz 5 der Richtlinie 2011/16/EU vorgesehene…
Die Mitgliedstaaten würden von einer wirksameren Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden mit Norwegen profitieren, sollte eine solche Zusammenarbeit durch die…
Es sollten Verhandlungen mit Norwegen im Hinblick auf ein Abkommen über die Festlegung von Regeln für die Teilnahme Norwegens an der GOVSATCOM-Komponente des…
Darüber hinaus ist es angesichts der Notwendigkeit, einen vollständigen Rechtsrahmen zu schaffen, der die mit der Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates in Bezug…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.