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Die Verhandlungen sollten auch darauf abzielen, den Anwendungsbereich der Amtshilfe bei der Steuerbeitreibung zwischen den Mitgliedstaaten und Norwegen auszuweiten, indem Forderungen in Bezug auf alle Steuern außer die bereits unter die Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer fallenden Forderungen im Einklang mit der Richtlinie 2010/24/EU des Rates erfasst werden —
Die Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen zur Änderung der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich…
Der Wortlaut der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die…
Um die finanziellen Interessen der Mitgliedstaaten und die Neutralität des Binnenmarkts besser zu schützen, ist es notwendig, den Anwendungsbereich der…
Die Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die…
Zu diesem Zweck sollten Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der direkten…
Am 9. Dezember 2014 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über eine Übereinkunft mit Norwegen über die Zusammenarbeit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.