Erwägungsgrund 4 32025D2120
Mit dem Änderungsprotokoll wird der Anwendungsbereich der Meldepflichten entsprechend dem Gemeinsamen Meldestandard auf neue digitale Finanzprodukte wie spezifizierte elektronische Geldprodukte und digitale Zentralbankwährungen ausgedehnt, und zugleich werden detailliertere Meldepflichten und strengere Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten eingeführt. Außerdem werden die Verweise auf die jeweiligen Datenschutzvorschriften der Vertragsparteien aktualisiert.