Erwägungsgrund 8 32025D2120
Im Beschluss 2010/625/EU der Kommission wurde festgestellt, dass Andorra für sämtliche unter die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates fallenden Tätigkeiten ein angemessenes Schutzniveau bei der Übermittlung personenbezogener Daten aus der Union bietet. Im Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 15. Januar 2024 über die erste Überprüfung der Wirkungsweise der Angemessenheitsfeststellungen gemäß Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG wird bestätigt, dass Andorra weiterhin ein angemessenes Schutzniveau für aus der Union übermittelte personenbezogene Daten sicherstellt —