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Auf Ersuchen der Ukraine wurden 2021 Konsultationen nach Artikel 29 Absatz 4 des Abkommens eingeleitet. Die Konsultationen wurden infolge des unprovozierten und ungerechtfertigten Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und der Annahme einseitiger Maßnahmen zur Handelsliberalisierung durch die Union vom 4. Juni 2022 (im Folgenden „autonome Handelsmaßnahmen“) durch die Verordnung (EU) 2022/870 des Europäischen Parlaments und des Rates , ausgesetzt. Diese autonomen Handelsmaßnahmen wurden 2023 durch die Verordnung (EU) 2023/1077 des Europäischen Parlaments und des Rates und 2024 durch die Verordnung (EU) 2024/1392 des Europäischen Parlaments und des Rates verlängert. Die Vertragsparteien haben die Konsultationen im Jahr 2025 wieder aufgenommen. Diese Konsultationen haben zu einer vorläufigen Einigung geführt, die vom Handelsausschuss angenommen werden soll, um den Abbau der Zölle ausweiten sowie die Angleichung der Rechtsvorschriften der Ukraine an den EU-Besitzstand als wichtigen Bestandteil der Beitrittsverhandlungen der Ukraine mit der Union zu unterstützen.
Nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Union im Rahmen ihrer autonomen Handelsmaßnahmen am 18. Juli 2022 einseitige Maßnahmen zur…
Nach Konsultationen mit der ukrainischen Seite und im Rahmen der allgemeinen Anstrengungen zur Umsetzung des Friedensprozesses in der Ukraine hat die Kommission…
In Anbetracht der beispiellosen Herausforderungen in den Bereichen Sicherheit, Politik und Wirtschaft, denen die Ukraine gegenübersteht, und zur Unterstützung…
Mit dem Beschluss (EU) 2022/1108 der Kommission wurde in Bezug auf bestimmte Mitgliedstaaten eine Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer auf…
Mit dem Beschluss (EU) 2022/1108 der Kommission wurde in Bezug auf bestimmte Mitgliedstaaten eine Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer auf…
Mit dem Beschluss (EU) 2022/1108 der Kommission wurde in Bezug auf bestimmte Mitgliedstaaten eine Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.